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Steuerliche Vorteile

Zimmer bei einer Privatperson: Steuerliche Vorteile für Vermieter

Mit dem Semesterbeginn vor einigen Wochen haben wir uns dazu entschieden, uns in den vergangenen Wochen insbesondere auf Studenten konzentriert, die dringend auf der Suche nach einer Unterkunft sind. Viele Roomlala Mitglieder haben sich im Rahmen dieser Situation dazu entschieden, ein Zimmer in ihrer Privatwohnung an einen Studenten zu vermieten. Eine tolle Geste, die einige steuerliche Vorteile mit sich bringt. Wir bedanken uns, denn ohne diese Vermieter würde es das Konzept des „Zimmers bei einer Privatperson“ gar nicht geben!

Zimmer vermieten und von steuerlichen Vorteilen profitieren

Hinzu zu dem zusätzlichen Einkommen und der Gesellschaft, die man durch die Vermietung eines Zimmers in seiner Wohnung genießen kann, kommen steuerliche Vorteile für den Vermieter. Ein wichtiger Fakt in diesem Zusammenhang, den man kennen sollte ist, dass Roomlala aktuell über 2750 Anzeigen im deutschsprachigen Raum (DACH) führt, Tendenz steigend. Jeden Tag melden sich neue Vermieter bei Roomlala an, die ein Zimmer in Ihrer Unterkunft für wenig Geld vermieten möchten – und somit auch in ihren Steuererklärungen davon profitieren.

Wie sehen diese Vorteile aus?

Als Vermieter ist man in jedem Fall dazu verpflichtet, Mieteinkünfte in der Steuererklärung mit anzugeben. Dabei ist es grundsätzlich egal, aus welcher Art der Vermietung die Einkünfte entstehen. Seit 2017 gelten folgende Grundfreibeträge, auf die jede uneingeschränkt steuerpflichtige Person in Deutschland Anspruch hat:

- 8.820€ bei Einzelpersonen

- 17.640€ bei Ehepaaren, sofern es sich um eine gemeinsame Veranlagung handelt

In diesem Sinne können Sie sich also einen netten Nebenverdienst durch die Vermietung aneignen, der bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei bleibt. Wenn Sie sich also über ein wenig Gesellschaft freuen würden, etwas Abwechselung in Ihren Alltag bringen möchten und sich schneller als geplant ihren Urlaubswunsch erfüllen möchten, dann ist die Vermietung eines Zimmers in Ihrer Wohnung vielleicht genau das Richtige für Sie – Ihre Steuererklärung wird es Ihnen danken!

Autor: Roomlala