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Kosten von der Steuer absetzen

Was kann ich als Vermieter von der Steuer absetzen?

Als Vermieter hat man nicht nur Einnahmen, sondern auch eine Vielzahl an Ausgaben für seine Immobilien und auch als Vermieter zahlt man Steuern. Generell gilt in Deutschland, wer als Vermieter sein Geld verdient, muss seine Einnahmen, sofern diese den Steuerfreibetrag übersteigen, versteuern. Wir zeigen Ihnen, was genau sich von der Steuer absetzen lässt und wie sie als Vermieter bares Geld sparen können.

1. Anschaffungskosten absetzen

Vermieter können Anschaffungskosten für eine vermietete Immobilie über längere Zeit von der Steuer absetzen. Immobilien, die vor 1925 gebaut wurden lassen mit 2,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Jahr steuerlich absetzen, und zwar so lange bis 100 Prozent der Kosten erreicht wurden. Ab 1925 erbaute Immobilien dürfen mit zwei Prozent der Anschaffungskosten pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden, für maximal 50 Jahre.

2. Zinsen

Viele Vermieter finanzieren Ihre Immobilien über Kredite mit zum Teil erheblichen Zinsen, die dann über Jahre in Raten bezahlt werden. Dieser in den Raten inbegriffener Zinssatz lässt sich als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.

3. Grundsteuer

Jeder Besitzer einer Immobilie in Deutschland ist dazu verpflichtet, einmal jährlich die Grundsteuer bezahlen. Die Höhe dieser Steuer wird von der Stadt oder Gemeinde festgelegt, in der die Immobilie steht und lässt sich komplett als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

4. Maklerprovision

Um sich die Mietersuche zu erleichtern, beauftragen viele Vermieter ein Maklerbüro, das dann den passenden Mieter sucht. Die Maklerprovision lässt sich in voll er Höhe von der Steuer absetzen, wenn diese der Vermieter alleine trägt. Auch andere Kosten für Internet- oder Zeitungsanzeigen, die dazu dienen, einen Mieter zu finden, lassen sich von der Steuer absetzen.

5.Nebenkosten der Immobilie

Vermieter verlangen neben der Miete auch die Nebenkosten von ihren Mietern, für Heizung, Wasser, Müllentsorgung und andere Dienste, wie zum Beispiel die Treppenhausreinigung oder Hausmeisterdienste. Die Nebenkosten müssen als Einnahmen mit in der Steuererklärung aufgenommen werden, können aber gleichzeitig als Werbungskosten abgesetzt werden.

6. Reparaturen und Renovierungen

Da die meisten Kosten für Reparaturen und Renovierungen der Vermieter tragen muss – sei es für kleine Dinge, wie einen defekten Wasserhahn oder größere, wie zum Beispiel etwa neue Fenster oder Türen – können diese ebenfalls in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Arbeiten dem Erhalt der Immobilie dienen. Unabhängig davon können Kosten für Handwerker in gesamter Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Hier haben wir einige Tipps für Vermieter, bezüglich Renovierungen.

7. Leerstand

Falls sich kein Mieter für eine Immobilie finden lässt und diese so für einige Zeit leer steht, kann man als Vermieter weiter anfallende Kosten, wie etwa für Strom, Grundsteuer oder die Gebäudeversicherung, von der Steuer absetzen. Diese sind sogenannten „vorab entstandene Werbungskosten“ setzen jedoch voraus, dass der Vermieter bei dem zuständigen Finanzamt nachweisen kann, sich ernsthaft um einen Mieter bemüht zu haben.

Autor: Roomlala