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Welche Aufgaben als Vermieter

Vermieter: welche Arbeiten muss der Vermieter erledigen?

Im Gesetz ist festgehalten, welche Arbeiten der Vermieter sowie der Mieter an der Wohnung vornehmen muss. Trotzdem können Streitigkeiten entstehen. Hier finden Sie einige Beispiele, welche Arbeiten der Vermieter übernehmen muss.

Welche Arbeiten werden vom Vermieter übernommen?

Zuallererst ist wichtig, dass der Eigentümer dem Mieter eine Wohnung zur Verfügung stellen muss, die sich in einem guten Zustand befindet und bewohnbar ist. Wenn sich die Wohnung beim Einzug in einem schlechten und unbewohnbaren Zustand befindet, haben Sie das Recht, dass der Vermieter Renovierungsarbeiten vornimmt, da dieser zur Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung verpflichtet ist. In diesen Fällen ist es wichtig, mit dem Vermieter, Eigentümer oder Haushälter zu diskutieren und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Diese Veränderungen können mit Hilfe des Gesetzes geregelt werden, damit es keine Missverständnisse gibt.

Der Vermieter muss die Instandhaltung gewährleisten, sodass eine Bestandsaufnahme bei Vertragsabschluss am besten ist. So kann direkt festgehalten werden, ob alles seine Richtigkeit besitzt, oder ob Renovierungsarbeiten vorgenommen werden müssen. Es muss sichergestellt werden, dass Dach, Türen, Fenster, Heizung etc. funktionieren und dem Mieter in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung stehen. Die Strom-, Gas- und Wasseranschlüsse sollten zu allererst überprüft werden.

Die Verantwortung des Mieters

Als Mieter haben Sie die Aufgabe, die Wohnung in einem guten Zustand zu belassen. Dies betrifft den Ersatz von kleinen Dingen, wie zum Beispiel Glühbirnen oder bereits angebrachten Spiegeln. Zudem müssen Sie die Wohnung pfleglich behandeln, sodass keine Schäden entstehen. Falls etwas passiert, sollten Sie den Vermieter direkt informieren, damit der Schaden möglichst gering gehalten werden kann. Von Ihnen verursachte Bohrlöcher müssen spätestens beim Auszug wieder geschlossen werden. Beachten Sie immer dabei, dass Sie Ihrem Vermieter in allen Fällen früh genug Bescheid geben.

Name des Autors: Roomlala