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Untervermietung eines leerstehenden Zimmers

Vermieter: Was mit einem leerstehenden Zimmer machen?

Es ist nicht gerade ungewöhnlich ein leerstehendes Zimmer in seinem Hauptwohnsitz über zu haben. Zu dieser Situation kann es zum Beispiel kommen, wenn die Kinder das Elternhaus verlassen haben oder auch, wenn man von Anfang an ein Extra-Zimmer für Gäste oder Freunde überhat. Heutzutage ist es dank zahlreicher Online-Portalen zur Wohnungssuche ein Einfaches geworden, sich durch die Untervermietung eines Zimmers etwas dazuzuverdienen und gleichzeitig anderen Menschen durch eine Unterkunft zu helfen.Die klassische Vermietung, Nutzung als Lagerraum… welche Möglichkeiten bieten sich Ihnen? Roomlala klärt auf.

Sich für die Untervermietung entscheiden

Die erste und offensichtliche Option, die sich einem als Vermieter mit einem leerstehenden Zimmer bietet, ist die der Untervermietung. Bei der Untervermietung geht es darum, dem Mieter ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen und Zugang zu und Nutzung von Gemeinschaftsräumen zu ermöglichen, die den „Anstands“-Kriterien für ein Zimmer bei einer Privatperson entsprechen (Voraussetzung sind hauptsächlich Zugang zu fließend Wasser und einer Küche). Die Untervermietung bringt so viele Vorteile mit sich! In erster Linie steht das Verhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter im Vordergrung – man leistet sich gegenseitig Gesellschaft, ohne sich gegenseitig zu sehr einzuengen. Nicht zu vergessen ist außerdem der finanzielle Aspekt des Ganzen, da Sie als Vermieter sich eine zusätzliche Einkunftsquelle zulegen können, die bis zu einem gewissen Punkt nicht einmal versteuert werden muss! Um eine Mietanzeige für Ihr leerstehendes Zimmer zu erstellen, können Sie gerne von Roomlala Gebrauch machen – das Erstellen und Veröffentlichen einer Anzeige ist für Sie auf unserer Plattform mit keinerlei Kosten verbunden.

Um bei Ihrem Mietverhältnis nicht in gesetzliche Schwierigkeiten zu geraten, müssen Sie allerdings die Regeln der Untervermietung mit großer Sorgfalt befolgen, wie z.B. dass das zu vermietende Zimmer eine Größe von mindestens 10m² haben muss und allen gesetzlichen Richtlinien entsprechen muss.

Sich für die Nutzung als Lagerraum entscheiden

Im Rahmen der Nutzungsoptionen für leerstehende Zimmer hat sich mit der Zeit ein neues Konzept entwickelt: in diesem Konzept vermieten die Vermieter das Zimmer als Lagerraum für eine andere Privatperson. Durch das Teilen dieser ungenutzten Wohnfläche wird dem leerstehenden Raum, wie beispielsweise einer Garage, ein Büro oder einem Wäschekeller ein neuer Nutzen verliehen und gleichzeitig sichern Sie sich ein zusätzliches Einkommen. Im Großen und Ganzen ist die Nutzung als Lagerraum eine logische und praktische Alternative zur klassischen Untervermietung.

Autor: Roomlala