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Zimmer an studenten Vermieten

Ein Zimmer an einen Studenten vermieten

Ein leerstehendes Zimmer in seiner Wohnung zu vermieten ist in jeder Hinsicht legal. Falls Sie sich dazu entscheiden sollten, dieses Zimmer an einen Studenten zu vermieten, haben wir hier ein paar Tipps für Sie, die Ihnen dabei helfen werden, diese Untervermietung reibungslos ablaufen zu lassen. Als Vermieter bietet Ihnen diese Option zahlreiche Vorteile – allerdings müssen auch bestimmte Regeln beachtet werden.

Welcher Mietvertrag eignet sich am besten?

Für den Vermieter, der sich dazu entscheiden ein leerstehendes Zimmer in seiner Wohnung zu vermieten, bieten sich zwei verschiedene Mietvertragsoptionen. Die erste Option wäre ein klassischer Untermietvertrag für eine möblierte Unterkunft und die zweite ein spezieller Mietvertrag nur für Studenten. Diese zweite Option ist in vielfacher Hinsicht interessant.

Der studentische Mietvertrag ist ein 9-monatiger Vertrag, was in etwa einem universitären Kalenderjahr entspricht. Die Dauer dieses Mietverhältnisses ist natürlich auch individuell auf die Bedürfnisse von Mieter und Vermieter anpassbar. Mit der 9-Monatsregel haben Sie allerdings die Möglichkeit, einem Studenten während zwei Studiensemester eine Unterkunft zu bieten und können nach seiner Abreise das Zimmer für den nächsten Studenten vor Semesterbeginn vorbereiten.

Im Gegensatz zu einem klassischen Mietvertrag, können Sie einen studentischen Mietvertrag ausschließlich auf ein möbliertes Zimmer anwenden. Wenn Sie sich als Vermieter nicht strikt an die Vorgaben für die Vermietung eines möblierten Zimmers an einen Studenten halten, kann der Student das Mietverhältnis im Laufe des Semesters ohne Vorwarnung fristlos kündigen. Von den Dokumenten her, wird bei einem studentischen Mietvertrag Ähnliches verlangt, wie bei einem herkömmlichen Mietvertrag: Personalausweiskopie, Mieterselbstauskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Einkommensnachweis und ggf. Elternbürgschaft. Sie als Vermieter müssen in jedem Fall einen Energieausweis vorlegen können. Gesamtgesehen, ist ein studentischer Mietvertrag eine interessante Alternative zu herkömmlichen Mietverhältnissen.

Die steuerlichen Vorteile für den Vermieter

Wer mit seiner Untervermietung Mieteinnahmen, inkl. Mietzins und Nebenkostenvorauszahlungen, erzielt, muss diese im Rahmen seiner Steuererklärung als Einnahmen in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) angeben. Dies ist eine gesetzlich vorgegebene Pflicht und kann im § 21 Abs. 1 EstG nachgelesen werden. Wer seine selbst genutzte Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus vorübergehend vermietet, für den bestehen besondere Regelungen – diese Regelungen gelten auch in dem Szenario zu, wenn man sich dazu entscheidet, ein leerstehendes Zimmer in seiner Wohnung zu vermieten. Bleiben nämlich die Einnahmen aus der Untervermietung unter 520 Euro im Jahr, wird von der Versteuerung abgesehen. Man braucht in diesem Fall die Einnahmen noch nicht mal in der Steuererklärung angeben. Voraussetzung ist aber, dass die Untervermietung nur vorübergehend ist, daher ist dieses Konzept leider etwas schwer auf die Untervermietung an Studenten anzuwenden. Unterschiede in der Besteuerung der Einkünfte können sich auch je nach Vermietung eines Ein möbliertes Zimmer vermieten: was das Gesetz vorsieht“ einsehen. Wirklich wichtig ist es, dass dem Mieter ein Arbeitsplatz mit Schreibtisch, Stühlen und Ablagefläche zur Verfügung gestellt wird – denn gerade als Student, wird man zahlreiche Stunden am Schreibtisch verbringen müssen. Letztendlich sollten Sie sich noch einen Überblick über den Zeitplan des Mieters verschaffen (Vorlesungsplan, Prüfungstermine und Semesterferien), um potentielle Besuche dementsprechend mit Rücksicht einplanen zu können.

Autor: Roomlala