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Vermieter und Wohnungsschlüssel

Darf der Vermieter den Schlüssel einer vermieteten Wohnung einbehalten?

Im Mietrecht ist die Frage, ob der Vermieter einen Schlüssel einer vermieteten Wohnung einbehalten darf, nicht ohne Bedeutung. Das Gesetz sieht in so einem Fall ganz klar vor, dass die Privatsphäre des Mieters respektiert werden muss. Damit Sie sich Ihrer Rechte in so einer Situation bewusst sind, haben wir von Roomlala Ihnen eine Übersicht der gesetzlichen Lage dieser Thematik zusammengestellt.

Welche Ansprüche hat der Vermieter bezüglich einer vermieteten Wohnung?

Vorab ist es wichtig sich darüber im Klaren zu sein, dass der Vermieter generell ohne die Erlaubnis seines Mieters, nicht die Wohnung betreten darf (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). Folglich hat es auch gesetzlich gesehen keinen Bestand, wenn der Vermieter im Mietvertrag feste Besichtigungszeiten der Wohnung festlegt.

Es steht dem Mieter zu, dem Vermieter Zutritt zu verweigern, sofern der Vermieter keinen triftigen Grund für den Besuch hat und der Besuch nicht im Voraus angekündigt wurde. Sollte der Vermieter also einen Schlüssel zu einer vermieteten Wohnung einbehalten, dürfen diese Schlüssel keineswegs dazu genutzt werden, ohne Erlaubnis des Mieters in die Wohnung einzutreten. Rechtliche Folgen für einen Vermieter, der sich nicht an diese Regelung hält, begeht Hausfriedensbruch. Geahndet wird so ein vergehen in Deutschland meist mit einer Geldstrafe, in Extremfällen allerdings sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Warum sollte er einen Schlüssel einbehalten wollen?

Der Vermieter kann es als wichtig ansehen, den Schlüssel einer vermieteten Wohnung einzubehalten für den Fall, dass beispielsweise in der Unterkunft ein Feuer ausbricht oder akuter Rohrbruch vorliegt. Wenn die Nachbarn der vermieteten Unterkunft ihn auf so ein Szenario hinweisen, kann er durch den Besitz der Schlüssel schnell handeln, für den Fall, dass der Mieter sich aktuell nicht in der Wohnung befindet und es sich um eine Notsituation handelt. Es ist also das Recht des Mieters, die vermietete Wohnung auch ohne Zustimmung des Mieters in Notsituationen, wie Beinahe-Katastrophen, die die Nachbarn gefährden könnten, zu betreten.

Des Weiteren, sollte der Mieter mal seine Schlüssel verlieren, wird es wesentlich einfacher einen neuen Schlüssel anfertigen zu lassen, wenn der Vermieter noch ein Exemplar besitzt, das als Vorlage dienen kann. Wie dem auch sei, am einfachsten und sichersten ist es für beide Parteien, diese Thematik im Mietvertrag zu klären. So wissen Sie beide, worauf Sie sich einlassen und es ist klar, ob der Vermieter nun einen Schlüssel der Unterkunft einbehalten darf oder nicht.

Autor: Roomlala