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Arbeiten am Wochenende

Arbeiten am Wochenende: Welche Rechte habe ich?

Als Vermieter können Ihre Mieter von Ihnen verlangen, auch am Wochenende Reparaturen oder ähnliche Arbeiten an Ihren Häusern vorzunehmen. Ihre Mieter haben einen Anspruch darauf, dass besagte Arbeiten unverzüglich erledigt werden. Wenn Sie dann noch das Problem haben, dass Ihre vermieteten Häuser oder Wohnungen weit entfernt von Ihrem Wohnsitz sind, bleibt oft nichts anderes übrig, als die Arbeiten auf ein Wochenende zu legen – denn Urlaub möchte man sich dafür nicht nehmen müssen. Sogar wenn die vermietete Bleibe in Ihrer Nähe ist, sie aber schon genug andere Dinge unter der Woche zu tun haben, bleibt ihnen wieder nur das Wochenende, um sich darum zu kümmern. Bei der Arbeit am Wochenende sieht man sich allerdings einem Problem gegenüber: der Lärmbelästigung. Es ist unerlässlich darauf Acht zu geben, die Anwohner nicht zu stören.

Lärmbelästigung: Was steht dazu im Gesetz?

Gesetzliche Regelungen zur Lärmbelästigung fallen von Land zu Land anders aus. In Deutschland gibt es tägliche Ruhezeiten, wo man von lärmvollen Bauarbeiten oder Aktivitäten absehen sollte. Kleinere Arbeiten, bei denen sich der Lärm in Grenzen hält, können auch außerhalb dieser Ruhezeiten vollzogen werden. Sollte sich allerdings ein Mieter beschweren, müssen auch diese Kleinstarbeiten eingestellt werden. Die aktuellen Ruhezeiten in Deutschland lauten wie folgt:

• Sonn- und feiertags komplett

• Montag bis Samstag Mittagsruhe: 13 bis 15 Uhr

• Montag bis Samstag Nachtruhe: 22 bis 6, bzw. 7 Uhr

Die genauen Regelungen können allerdings von der Haushaltsverwaltung bis zu einem bestimmten Grad abgewandelt werden.

Am Wochenende arbeiten ohne die Anwohner zu stören – Worauf muss ich achten?

Um zu vermeiden, dass zwischen Ihnen und Ihren Mietern Spannungen entstehen, oder dass Ihre Mieter sich aufgrund der Lärmbelästigung beschweren, sollten Sie sich im Voraus darüber im Klaren sein, welche Art von Arbeiten notwendig sind. Anhand dieser Informationen sollte Ihnen das Ausmaß und die potentielle Lautstärke Ihres Unterfangens klar sein – anhand dieser Informationen können Sie Ihre Arbeit am Wochenende nun ausreichend planen. Wichtig ist, dass Sie sich an den oben angegebenen Ruhezeiten halten d.h. die lärmhaften Reparaturen sollten Sie möglichst auf einen Samstag legen. Mit dem Lärm aufhören sollten Sie spätestens gegen 20 Uhr – denn selbst wenn die offizielle Ruhezeit erst um 22 Uhr beginnt, wird Lärm so spät an einem Samstagabend doch zu Spannungen zwischen Ihnen und Ihren Mietern führen. Aus demselben Grund sollten Sie Ihr Unterfangen sonntags nicht vor 10 Uhr wiederaufnehmen.

In jedem Fall empfiehlt es sich, die Anwohner mindestens eine Woche im Voraus darüber zu informieren, wenn Arbeiten am Haus oder an der Wohnung geplant sind und es am Wochenende etwas lauter werden kann.

Name des Autors: Roomlala