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Während der Ferien die Wohnung untervermieten

Studenten: Während der Ferien die Wohnung untervermieten

Wusstet ihr, dass ihr auch im Urlaub oder während eines Wochenendtrip das Meiste aus eurem leerstehenden Zimmer oder eurer leerstehenden Wohnung rausholen könnt, ohne vor Ort zu sein? Wir stellen euch vor: die Untermiete! Es ist nämlich möglich sein Zimmer für kurze Dauer unterzuvermieten und es somit einer anderen Person zur Verfügung gestellt. Hier ein paar Tipps und gesetzliche Regelungen zur Praxis der Untermiete.

Ist die Untervermietung legal?

Wenn du der offizielle Mieter einer Wohnung oder eines WG-Zimmers bist, hast du die Möglichkeit dein Zimmer, für die Zeit, in der du nicht zuhause bist, zur Miete zu stellen. Die Untervermietung hat sich allerdings nach bestimmten rechtlichen Maßstäben zu richten und diese Regeln sollten auf jeden Fall eingehalten werden, um sich nicht im gesetzeswidrigen Rahmen zu bewegen.

Für eine Untervermietung wird in jedem Fall und bei jeder Dauer die Erlaubnis des Vermieters benötigt. Um sich vor Missverständnisse und gesetzliche Sanktionen zu schützen, sollten Sie diese Unterschrift schriftlich einholen. Generell gilt aber: Sollten Sie als Mieter ein sogennantes „berechtigtes Interesse“ an der Untervermietung eines Teils Ihrer Wohnung haben, muss der Vermieter Ihrer Anfrage zustimmen. Der Vermieter darf die Erlaubnis zur Untervermietung allerdings verweigern, wenn dadurch zu viele Menschen in der Wohnung leben würden oder wenn andere besondere Gründe gegen die Untervermietung sprechen.

Wer mit seiner Untervermietung Mieteinnahmen (Mietzins und Nebenkostenvorauszahlungen) erzielt, muss diese im Rahmen seiner Steuererklärung als Einnahmen in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) angeben. Diese Pflicht ergibt sich aus § 21 Abs. 1 EStG. Bleiben die Einnahmen aus der Untervermietung allerdings unter 520 Euro im Jahr, wird von der Versteuerung abgesehen.

Die Vorteile der Untervermietung

Nachdem das Einverständnis des Vermieters eingeholt worden ist, bietet sich die Untervermietung prima an, um ein wenig Geld für die eigene Mietzahlung dazuzuverdienen. Wenn ihr während eurer Semesterferien beispielsweise mal für ein oder zwei Wochen nicht zuhause seid, aber trotzdem eure Wohnung beibehalten wollt, ermöglicht es die Untermiete eine kleine extra Einkunft zu haben, die die Mietzahlung erleichtert. Es steht euch frei den Mietpreis mit dem Untermieter selbst festzulegen – er sollte aber nicht den eigentlichen monatlichen Mietpreis übersteigen. Es ist allerdings darauf Acht zu geben, dass ein Untermietverhältnis euch keineswegs von euren Verpflichtungen gegenüber eures Vermieters erleichtert. Insgesamt gesehen ist die Untervermietung also ein praktisches Instrument, um seine Unterkunft trotz längerer Abwesenheit beizubehalten. Auch aus Sicht der Mieter, die auf der Suche nach einer Unterkunft sind, kann sich die Untervermietung als nützlich erweisen, beispielsweise für ein Auslandssemester oder Ähnliches.

Autor: Roomlala