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WLAN-Netzwerk mit seinen Nachbarn teilen

WLAN-Netzwerk mit seinen Nachbarn teilen

Um monatlich etwas Geld zu sparen oder auch um einen guten Draht zu den Nachbarn aufzubauen, es besteht die Möglichkeit sich einen geteilten WLAN-Zugang einzurichten. Der geteilte Internetzugriff ergibt beispielsweise Sinn, was man es vermeiden möchte, viele einzelne Verträge abzuschließen. ABER - wie verlockend dieses Angebot auch sein mag, es birgt auch einige Risiken.

Wie beeinflusst geteiltes WLAN meine Internetnutzung?

Wenn man sich einen WLAN Router mit seinen Nachbarn teilt, hat das leider auch einen negativen Einfluss auf die Geschwindigkeit des Internets, unabhängig davon, ob Sie einen Glasfaseranschluss haben oder nicht. Um eine Internetverbindung problemlos nutzen zu können, beispielsweise zum Streamen von Musik oder Film, reicht normalerweise eine Verarbeitungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s pro Person aus. Wenn Sie also Ihr WLAN mit 2 Nachbarn teilen, wird eine Verarbeitungsgeschwindigkeit von mindestens 3 Mbit/s notwendig, um die Verbindung beschwerdefrei nutzen zu können. Auf manchen Seiten, wie T-Online, können Sie einen gratis Test machen, der Ihnen zeigen wird, wie viele Mbit/s tatsächlich bei Ihnen ankommen – diese Information können Sie als einen Anhaltspunkt für oder gegen die Entscheidung eines geteilten WLAN-Netzwerks nutzen.

Welche Sicherheitsrisiken gibt es?

Ein mit den Nachbarn geteiltes WLAN-Netzwerk wird sich auch auf Ihre persönlichen Daten auswirken. Jeder, der sich mit Ihrem WLAN Router verbindet hat automatisch Zugriff auf alle Daten, die über das Netzwerk geteilt wurden. Hauptsächlich geht es hierbei um Dinge, wie die i-Tunes Bibliothek, Inhalte aller freigegebenen Ordner und auf Daten des multimedialen Zubehörs. Also ist besondere Vorsicht mit Ihren Daten geboten, die Sie auf Ihrem lokalen Netzwerk ablegen, damit Sie nicht Opfer eines Datendiebstahls werden.

Was sieht das Gesetz dazu vor?

Es gibt klare gesetzliche Regelungen in Bezug auf das geteilte WLAN mit seinen Nachbarn: sofern mit dem Internetzugang keinen illegalen Aktivitäten nachgegangen wird, wie z.B. das illegale Runterladen oder Streamen von Filmen, ist es rechtlich legal. Allerdings ist gerade wegen dieses Aspekts der potentiellen illegalen Nutzung Vorsicht geboten: Wer sein WLAN mit Unbekannten teilt, haftet, wenn diese es für illegale Downloads nutzen. Auch aus diesem Grund sollte man sein WLAN-Netzwerk niemals unverschlüsselt lassen – es ist in Deutschland zwar illegal fremde Privatnerzwerke ohne Erlaubnis des Eigentümers zu nutzen, auch wenn Sie unverschlüsselt sind, aber trotzdem werden die Konsequenzen im Falle einer Straftat Ihnen zu Lasten fallen.

Autor: Roomlala