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Lärmbelästigung durch Parkett

Mieter: Was tun das Parkett des oberen Nachbarn zur unangenehmen Lärmquelle wird?

Kennen Sie das? Sie fühlen sich in Ihrer Wohnung pudelwohl, es ist gemütlich eingerichtet, die Wohngegend ist super, die Nachbarn freundlich und die Miete verhältnismäßig günstig – Sie glauben endlich die Wohnung Ihrer Träume gefunden zu haben. So war es zumindest, bis die oben wohnenden Nachbarn sich dazu entschieden haben, den Teppich durch Parkett auszuwechseln und nun hören Sie jede Bewegung, die sich über Ihnen abspielt und kommen kaum noch zur Ruhe. Ruhestörung durch Trittschall ist dem deutschen Bundesgerichtshof keine Neuheit, allerdings ist die Rechtslage zu diesem Thema alles andere als klar. Können Sie von Ihren Nachbarn verlangen, das Parkett wieder zu entfernen oder müssen Sie den Lärm hinnehmen? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen:

Ab welcher Lautstärke spricht man von einer gesetzlichen Ruhestörung?

„Was machen die da oben eigentlich? Joggen? Springseil springen?“ – aufgrund der oft mangelnden Schalldämpfung von Parkett, mag es einem vielleicht so vorkommen, aber letztendlich gehen die oben wohnenden Nachbarn einfach nur ihrem Leben nach. Und das beinhaltet nun mal auch, sich in der Wohnung von A nach B bewegen zu können. In den meisten Fällen ist sich der Nachbar des Lärms, den er Ihnen verursacht, gar nicht bewusst. Im BGB ist festgelegt, dass alles, was innerhalb der Ruhezeiten über Zimmerlautstärke hinaus geht (für genauere Infos zu dem Thema nächtliche Ruhestörung, schauen Sie sich doch unseren Artikel „Nächtliche Ruhestörung: Was kann man als Mieter dagegen tun?“ an. Einen gesetzlichen maximal Dezibelwert, über den der Lärm durch die Nachbarn nicht hinausgehen darf, gibt es nicht. Allerdings wird Lärm ab einem Faktor von 65 – 75 db als Stressfaktor für den Menschen eingestuft und es sollte daher gewährleistet sein, dass man als Mieter diesem Lärm nicht durchweg ausgesetzt ist.

Was kann ich gegen den Parkettlärm tun?

Bevor Sie rechtliche Schritte in die Wege leiten, sollten Sie in jedem Fall vorerst das Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen. Erklären Sie ihnen Ihre Situation und bitten Sie sie, zumindest in der Wohnung auf Schuhen mit harten Sohlen zu verzichten und auf die Ruhezeiten zu achten. Wenn das Gespräch nichts bringt und sie nachwievor mit der Lärmbelästigung durch das Parkett zu kämpfen haben, sollten Sie sich direkt an Ihren Vermieter wenden. In vergangenen Fällen hat der BGH in einem solchen Fall die Klage abgewiesen, d.h. Sie werden von Ihren oben wohnenden Nachbarn nicht verlangen können, dass sie den Parkettboden wieder durch den lärmdämpfenden Teppichboden austauschen. Wenn aber trotzdem nachweislich eine unerträgliche Lärmbelästigung für Sie besteht (muss durch einen Gutachter bestätigt werden), liegt es an dem Vermieter, eine Lösung zu finden. Diese Lösung kann dann entweder bedeuten, dass eine neue Schalldämpfung angebracht wird, oder dass dem Mieter eine Mietminderung zugesprochen wird. In jedem Fall sollten Sie vorerst versuchen die Ruhe zu bewahren und in ein Paar Ohrstöpsel investieren – denn von den Nachbarn zu erwarten, dass Sie sich nicht mehr in ihren eigenen 4 Wänden bewegen, ist nicht realistisch. Für weitere Infos zu dem Thema, wie man am besten mit lauten Nachbarn und Mitbewohnern umgehen kann, schauen Sie hier.

Autor: Roomlala