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Kautionszahlung

Kautionszahlung - alle Infos auf einem Blick

Bei Abschluss eines Mietverhältnisses, wird von dem Vermieter in der Regel die Zahlung einer Kaution verlangt. Diese Kautionszahlung dient zur Absicherung des Vermieters für den Fall, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses noch Ansprüche gegen den Mieter bestehen. Zu diesen Ansprüchen zählen zum Beispiel potentielle Reparaturen, die durch Abnutzung des Wohnraums durch den Mieter notwendig geworden sind, oder noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen. Roomlala hat für Sie eine Übersicht an alle wichtigen Informationen zusammengestellt, die Sie bei der Kautionszahlung im Hinterkopf behalten sollten.

Was ist die gesetzliche Kautionshöhe?

Die Höhe der Kautionszahlung muss vor Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag festgelegt sein. Im Regelfall wird die zu zahlende Kaution aus 2-3 Monatsmieten errechnet. Grundlage hierfür ist die Kaltmiete des vermieteten Wohnraums, nicht die Warmmiete. Anlegen muss der Vermieter die Kaution auf ein separates Kautionskonto, d.h. der Vermieter darf die von Ihnen hinterlegte Kaution nicht auf sein privates Konto einzahlen und auch keineswegs frei über das Geld verfügen. Das separate Kautionskonto dient zur Absicherung der Kaution des Mieters im Fall, dass der Vermieter insolvent wird – es wird also nicht dazu kommen, dass Gläubiger in diesem Fall Ihr Geld pfänden.

Möblierte Unterkunft finden Wann muss die Kaution gezahlt werden?

Die Kautionszahlung ist fällig, sobald die Mietraumübergabe stattgefunden hat, d.h. ab offiziellem Beginn des Mietverhältnisses. Die Mietraumübergabe ist nicht gleichzuschließen mit dem Abschluss des Mietvertrags, sondern mit der Schlüsselübergabe. Allerdings ist die Zahlung von bis zu drei Monatsmieten auf einen Schlag nicht gerade wenig Geld – weshalb es im Mietrecht vorgesehen ist, dass der Mieter die Kautionszahlung auch in Raten erbringen kann. Vorgeschrieben sind bis zu drei Ratenzahlungen: eine vor Beginn des Mietverhältnisses, eine nach dem ersten Monat und eine nach dem Zweiten. Untersagen darf der Vermieter die Kautionszahlung in Raten nicht.

Wann kriege ich nach meinem Auszug die Kaution zurück? Gerade wenn man aus der einen Wohnen aus- und in eine neue einzieht, könnte man die hinterlegte Kaution ganz gut für eine neue Kautionszahlung oder Renovierungskosten gebrauchen. Leider hat der Mieter in der Regel keinen Anspruch auf die unverzügliche Rückerstattung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses. Erst wenn der Vermieter sichergestellt hat, dass keine weiteren Ansprüche gegen den Mieter bestehen, ist er dazu verpflichtet die Kaution wieder zu erstatten. Gesetzlich ist in diesem Szenario Geduld seitens des Mieters gefragt – erst sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses kann man den Vermieter schriftlich um die Rückzahlung der Kaution bitten. Trotzdem kann der Vermieter sogar nach dieser Zeit, wenn er nachweislich noch ausstehende potentielle Ansprüche gegen den Mieter hat, die Kaution einbehalten, bis diese Ansprüche geklärt sind.

Autor: Roomlala