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Mietvertrag widerrufen

Kann der Mieter vom unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten?

Nach dem Unterzeichnen des Mietvertrags ist dieser wirksam, selbst wenn der Mieter die Wohnung noch nicht bezogen hat. Es gibt weder eine Widerrufsfrist, noch eine Überlegungszeit. Überlegungen sollte man sich also vor Unterschreiben des Mietvertrags machen. Jedoch bedeutet dies nicht, dass der Mieter die gesamte Dauer des Mietverhältnisses dazu verpflichtet ist, dort zu wohnen. Hier erklären wir, in welchen Fällen Sie von einem unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten können, falls Sie Ihre Meinung geändert haben. Dafür müssen Sie jedoch schnell sein.

Nehmen Sie sich Zeit zum Überlegen

Laut Gesetz ist ein Widerruf nach Unterzeichnung des Mietvertrages nicht mehr möglich. Sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, erklärt man sich damit einverstanden, die Unterkunft zu mieten. Deswegen ist es besonders wichtig, sich vor dem Unterschreiben viel Zeit zu nehmen. Ein Mietvertrag muss gut überlegt abgeschlossen werden. Besichtigen Sie die Wohnung, verschaffen Sie sich einen Überblick über eventuell anfallenden Renovierungsarbeiten, inspizieren Sie genaustens die Strom- und Gasleitungen und achten Sie besonders darauf, ob alles vollständig und wie beschrieben ist. Mit der verpflichtenden Unterschrift bestätigen Sie, dass alles in Ordnung ist. Das Gesetz sieht einen Widerruf oder ein Zurücktreten aus dem Vertrag nicht vor.

Wie kündige ich einen Mietvertrag?

Das Ausziehen aus einer Wohnung ist natürlich gesetzlich nicht verboten. Wenn Sie den Mietvertrag kündigen wollen, müssen Sie ein Kündigungsschreiben an Ihren Vermieter senden. Je nach Mietvertrag unterscheiden sich die Kündigungsschreiben. So beträgt die Kündigungsfrist für möblierte Unterkünfte zum Beispiel einen Monat, nach Eingang der Kündigung beim Vermieter. Es wird empfohlen, die Kündigung notariell zustellen zu lassen und nicht, wie viele es machen, die Kündigung selbst oder per Einschreiben zuzustellen, da dies in einem Streitfall vor Gericht keine Aussagekraft hat. Bei einem Mietvertrag für ein unmöbliertes Zimmer oder eine unmöblierte Wohnung beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. Diese kann nach Absprache mit dem Vermieter gekürzt werden, wenn dieser zustimmt. Der Vermieter kann diese Verkürzung der Frist jedoch ohne besondere Begründung ablehnen.

Widerruf in Ausnahmefällen

Wenn ein unterzeichneter Mietvertrag gültig ist, kann der Mieter nur dann davon zurücktreten, wenn die Bedingungen des Mietvertrages nicht eingehalten werden oder der Vermieter keine Angaben über die Größe der Unterkunft im Vertrag angegeben hat. Dadurch verliert der Mietvertrag seine Gültigkeit und der Mietvertrag kann ohne Kosten gekündigt werden. Dies bedeutet, dass der Vermieter falsche Angaben über die Fläche, die sanitären Anlagen oder den Energieverbrauch gemacht hat. Die Kündigung geht auf das Fehlen von obligatorischen Dokumenten oder auf irreführende Informationen zurück.

Autor: Roomlala