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Ende des Mietverhältnisses und Renovierungen

Ende des Mietverhältnisses und Renovierungen

Eine Endabnahme der Wohnung bei Schlüsselübergabe ist unumgehbar. Bei diesem Vorgang kann sich der Vermieter einen Überblick darüber verschaffen, welche Schäden durch den Mieter entstanden sind. Von dem Mieter wird verlangt, die Unterkunft in demselben Zustand zu hinterlassen, in dem er sie bei Einzug vorgefunden hat. Renovierungsarbeiten bei Beginn oder Ende des Mietverhältnisses sind Pflicht. Roomlala erklärt Ihnen die Details zu diesem wichtigen Schritt eines Mietverhältnisses.

Renovierungsarbeiten zu Lasten des Mieters

Der Mieter ist dazu verpflichtet, die ihm vermietete Unterkunft während des gesamten Mietzeitraums mit Sorgfalt zu behandeln. Wenn also die Situation auftreten sollte, dass während des Mietverhältnisses Renovierungsarbeiten angefallen sind, um die sich der Mieter nicht gekümmert hat, dann kann der Vermieter bei Auszug des Mieters eine Entschädigungssumme verlangen, um die besagten Arbeiten finanziell abzudecken. Oft wird diese Summe dann aus der vom Mieter hinterlegten Kaution einbehalten.

Zu diesen Renovierungsarbeiten, die in den Aufgabenbereich des Mieters fallen, gehören zum Beispiel das Zuspachteln von Löchern oder Rissen in den Wänden, Ausbesserung der zur Verfügung gestellten Armaturen (falls ein Schaden entstanden ist) oder auch das Polieren des Parketts. In Hinsicht auf Klempnerarbeiten, ist der Mieter dazu verpflichtet eventuelle Verstopfungen, Verkalkungen oder eventuellen Schimmelbefall zu melden oder zu beseitigen.

Der Vermieter kann, wie soeben erwähnt, im Fall der Fälle auch die Kaution einbehalten – dafür muss aber nachweislich ein Anspruch gegen den Mieter bestehen. Beispielsweise ist in dem Fall, dass der Vermieter vergeblich versucht mit dem Mieter Kontakt bezüglich noch ausstehender Kosten oder Reparaturen aufzunehmen, das Einbehalten der Kaution legitim.

Renovierungsarbeiten zu Lasten des Vermieters

Wenn es sich nicht nur um Kleinstreparaturen handelt, sondern um große Reperaturarbeiten, ist es die Verantwortung des Vermieters, sich darum zu kümmern – denn er muss Ihnen einen angemessenen Wohnraum zur Verfügung stellen, in dem man ein vernünftiges Leben führen kann.

Der Austausch eines abgenutzten Boilers oder die Erneuerung alter Fensterläden sind also nicht die Verantwortungen des Mieters. Das Gesetz sieht vor, dass veraltete Anlagen, die eine „normale Verwendung“ nicht mehr ermöglichen, von dem Vermieter überprüft und ggf. ausgetauscht werden müssen.

Leider trifft diese Regelung nicht auf alle Haushaltsanlagen zu. Die Rechtslage in diesen Situationen ist häufig umstritten und wie es doch so typisch im deutschen Recht ist, „kommt es immer drauf an“. Worauf es ankommt? Auf die Sicht des Vermieters, auf das Verhältnis, dass Sie mit Ihrem Vermieter haben und eventuell auf die Meinung eines Gutachters.

Was, wenn ich die Wohnung neu gestalten möchte?

Eine Wohnung, die komplett vom Mieter selbst eingerichtet wird, inklusive Möbel und Armaturen, ist ein in Deutschland sehr weit verbreitetes Szenario. Falls mit dieser Wohnungsgestaltung schwerwiegende Renovierungsarbeiten verbunden sind, muss der Mieter diese in jedem Fall vorab mit dem Vermieter absprechen. Falls es sich um Kleinstrenovierungen handelt, muss die Zustimmung des Mieters nicht im Voraus eingeholt werden. Sollten Sie die Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters komplett umgestalten, kann er von Ihnen verlangen, dass Sie die Wohnung wieder in ihren Ausgangszustand zurückversetzen – eine riesige Verschwendung an Zeit und Geld. Aus diesem Grund ist es wichtig den Vermieter in jedem Fall von großflächigen Renovierungsarbeiten zu unterrichten. Sollten Sie das nicht tun, könnte es von ihm falsch aufgenommen werden und ihrem Verhältnis zueinander schaden.

Autor: Roomlala